Zuständigkeitsfinder
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung). Der Regelfördersatz beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich.
Was wird gefördert?
Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte.
Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:
- Ladeneinrichtungen,
- Verkaufstresen,
- Registrierkassen,
- Kühlzellen
Wer wird gefördert?
Eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs dienen.
Güter oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs sind in erster Linie Verbrauchsgüter wie z. B. Lebensmittel, Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren, aber auch medizinisch-helfende Behandlungen, Friseure und Pflegedienstleistungen.
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Zuständige Stelle
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Voraussetzung der Förderung ist ein Wirtschaftlichkeitskonzept, das auch den Bedarf an der durch das Unternehmen erbrachten Leistung in der jeweiligen Region nachweist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden. Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Laufende Antragstellung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen sind unter folgendem Link verfügbar.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.