Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Leistungsbeschreibung

Das TLLLR bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung um 10 % ist durch einen LEADER-Bonus möglich.
 
Was wird gefördert?

Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte.

Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind:

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen

Wer wird gefördert?

Eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs dienen.

Güter oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs sind in erster Linie Verbrauchsgüter wie z. B. Lebensmittel, Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren, aber auch medizinisch-helfende Behandlungen, Friseure und Pflegedienstleistungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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