Zuständigkeitsfinder
Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung). Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
Was wird gefördert?
Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)
Wer wird gefördert?
Gemeinden
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Auswahlverfahren/ Antragsverfahren, Auszahlung, sowie Verwendungsnachweisprüfung inklusive Vergabeprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Voraussetzungen
Die gemeindlichen Pläne müssen mindestens folgende Elemente beinhalten:
- Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets oder der Gemeindegebiete
- Bestandsaufnahme mit Erfassung von Entwicklungspotenzialen
- Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch vorrangige Innenentwicklung bzw. Nutzung von Brach- und Revitalisierungsflächen
- Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Projekte
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragstellung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Zum 15. Januar für das laufende Jahr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Förderentscheidung kann Widerspruch beim TLLLR eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Die nötigen Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden.
Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt f��r Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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