Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden

Leistungsbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) bewilligt Fördermittel und nimmt sämtliche damit zusammenhängenden Aufgaben als Bewilligungsbehörde wahr. Nach Antragstellung trifft das TLLLR eine Förderentscheidung (Bewilligung oder Ablehnung).  Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 %, (maximal 50.000 EUR in sieben Jahren). Für finanzschwache Gemeinden beträgt der Fördersatz bis zu 90 %.
 
Was wird gefördert?

Die Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten (GEK)

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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