Zuständigkeitsfinder
Gewinnung von Personal für Forschung und Entwicklung (FuE) - FuE-Personal
Leistungsbeschreibung
Gefördert werden:
- die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung
- die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen sowie
- die Arbeit von Forschungsgruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.
in den Fördergegenständen:
1. Thüringen-Stipendium
- Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
2. Innovatives Personal
- Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung. Die geförderten Personen werden für Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren sowie die daran anschließenden Tätigkeiten eingesetzt.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
3. Thüringen-Stipendium Plus
Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.
- Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung der Absolventin bzw. des Absolventen als FuE-Personal.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
4. Entsendung von FuE-Personal
- Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
5. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
- Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen.
- Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
6. Forschergruppen
- Gefördert werden Teams aus 3 bis 6 Mitarbeitern, die gemeinsam ein FuE Thema bearbeiten
Die Förderung umfasst die Personalausgaben der Mitarbeiter*innen der Forschergruppe und eine Pauschale von 15% der übrigen notwendigen Projektausgaben der Forschungseinrichtung.
Verfahrensablauf
Bei allen Fördergegenständen, außer den Forschergruppen, ist die Antragstellung fortlaufend möglich.
Bei den Forschergruppen werden die Antragsberechtigten durch die Thüringer Aufbaubank zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren aufgerufen.
Der Verfahrensablauf unterteilt sich in 4 Schritte:
Antragsverfahren
- Anträge auf Gewährung der Zuwendung werden an die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde für die Förderung gerichtet. Die Thüringer Aufbaubank erteilt die Bewilligung gemäß Programmvereinbarung namens und im Auftrag des Landes durch Zuwendungsbescheid.
Bewilligungsverfahren
- Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank mit schriftlichem Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
- Bei den Fördergegenständen des Thüringen Stipendiums, des Thüringen Stipendiums Plus und des Innovativen Personals erfolgt die Auszahlung in Form von Pauschalen (ohne Belege, Vorlage Arbeitsvertrag)
- Bei den Forschergruppen, der Ausleihe von hochqualifizierten Personal und der Entsendung von FuE-Personal werden die Auszahlungen anhand aufgelisteter Belege/Rechnungen durchgeführt.
- Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank.
Verwendungsnachweisverfahren
- Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats gegenüber der Thüringer Aufbaubank nachzuweisen. Für die Fördergegenstände des Thüringen Stipendiums, des Thüringen Stipendiums Plus und des Innovativen Personals wird der Regelverwendungsnachweis nach Nr. 6.4 ANBest-P (ANBest-P unter Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 ThürLHO) verlangt, für die Forschergruppen, die Ausleihe von hochqualifizierten Personal und die Entsendung von FuE-Personal ist der vollständige Verwendungsnachweis nach VV Nr. 5.2.7 zu § 44 ThürLHO erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Antrags-und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Richtlinie ist die:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt
Webseite: www.aufbaubank.de
Online-Portal: https://portal.esf-thueringen.de/
Voraussetzungen
Gefördert werden kann, wenn:
- der*die Antragsteller*in die Betriebsstätte bzw. den Sitz in Thüringen hat.
- das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird.
- der Zuschuss mindestens 5.000 Euro beträgt (Bagatellgrenze).
- keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen.
Wer wird gefördert?
In den Fördergegenständen Thüringen-Stipendium, Innovatives Personal und Thüringen-Stipendium Plus werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte bzw. Sitz im Freistaat Thüringen gefördert. Forschungseinrichtungen müssen die jeweils geförderte Person in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen.
In den Fördergegenständen Entsendung von FuE-Personal und Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen gefördert. Forschungseinrichtungen müssen die jeweils geförderte Person in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen.
Im Fördergegenstand Forschergruppen werden Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen gefördert. Die Forschergruppe muss dem nichtwirtschaftlichen Bereich der Forschungseinrichtung zuzuordnen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformulare (aktuelle Formulare auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank)
Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form, aus der alle anderen in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen hervorgehen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei den Forschergruppen die entsprechenden Fristen des Wettbewerbsaufrufes sowie Fristen zur Abrufstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises, die in den Zuwendungsbescheiden konkretisiert werden.
Bearbeitungsdauer
keine pauschalen Angaben möglich
Rechtsgrundlage
Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), insbesondere der §§ 23 und 44 und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), soweit nach dieser Richtlinie keine Abweichungen zugelassen sind.
- Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), ins- besondere der §§ 48, 49 und 49a
- Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verord- nung (EG) Nr. 1081/2006 (ABl. EU L 347 vom 20. Dezember 2013, S. 470 – 486 (i. F. ESF-VO)) sowie die dazu erlassenen delegierten Rechtsakte
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Par- laments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allge- meinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds u
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. EU L 352/1 vom 24. Dezember 2013, S. 1 – 8 (i. F. De-minimisVO))
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Anträge / Formulare
Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank und im Online-Portal veröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
28.04.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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