Gewinnung von Personal für Forschung und Entwicklung (FuE) - FuE-Personal

Leistungsbeschreibung

Gefördert werden:

  • die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung
  • die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen sowie
  • die Arbeit von Forschungsgruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

in den Fördergegenständen:

1. Thüringen-Stipendium

  • Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen

2. Innovatives Personal

  • Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung. Die geförderten Personen werden für Forschung und Entwicklung innovativer Produkte und  Verfahren sowie die daran anschließenden Tätigkeiten eingesetzt.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen

3. Thüringen-Stipendium Plus

Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.

  • Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung der Absolventin bzw. des Absolventen als FuE-Personal.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen

4. Entsendung von FuE-Personal

  • Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen

5. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal

  • Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen

6. Forschergruppen

  • Gefördert werden Teams aus 3 bis 6 Mitarbeitern, die gemeinsam ein FuE Thema bearbeiten

Die Förderung umfasst die Personalausgaben der Mitarbeiter*innen der Forschergruppe und eine Pauschale von 15% der übrigen notwendigen Projektausgaben der Forschungseinrichtung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.