Zuständigkeitsfinder
Erstaufforstung - Genehmigung beantragen
Verfahrensablauf
1. Antragstellung mit antragsbegründenden Unterlagen und Eigentumsnachweis
2. Prüfung der Unterlagen durch die Genehmigungsbehörde (untere Forstbehörde)
3. Herstellung des Einvernehmens mit den zu beteiligenden Fachbehörden nach § 21 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Waldgesetz, gegebenenfalls Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Thüringer UVP-Gesetz
4. Genehmigung der Erstaufforstung
5. Übersendung des Genehmigungsbescheides an den Antragsteller
An wen muss ich mich wenden?
ThüringenForst-Anstalt öffentlichen Rechts als untere Forstbehörde
Voraussetzungen
- Einvernehmen der oberen Landesplanungsbehörde bei Flächen ab fünf Hektar
- Wenn kein Einvernehmen mit den zu beteiligenden Fachbehörden hergestellt werden kann, entscheidet die oberste Forstbehörde im Benehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde (§ 59 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Genehmigung der Erstaufforstung, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungskosten (in Thüringen gebührenfrei)
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruchsbehörde ist die untere Forstbehörde.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Genehmigung der Erstaufforstung
- Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kündigung des Landpachtvertrages
Unterstützende Institutionen
Weitere Behörden, welche in Thüringen zusätzlich involviert sind:
untere Naturschutzbehörde (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -TLUBN), obere Landwirtschaftsbehörde (Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum -TLLLR), obere und untere Flurbereinigungsbehörde (Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation -TLBG) und bei Flächen ab fünf Hektar Größe obere Landesplanungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt - TLVwA).
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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