Zuständigkeitsfinder
Thüringen Dynamik - Förderung
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Förderung:
THÜRINGEN-DYNAMIK ist hinsichtlich seiner Finanzierung ein „nachhaltiges Förderprodukt“: Das Programm wird aus einem revolvierenden Fonds gespeist, der zu 80 Prozent aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) dotiert wird. Zins und Tilgung fließen in diesen Fonds zurück und stehen damit erneut für die thüringische Wirtschaftsförderung zur Verfügung.
Der Darlehensfonds soll im "Operationellen Programm Thüringen EFRE 2014-2020" zur Zielerreichung in der Prioritätsachse 2 - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu den nachfolgenden Output-Indikatoren beitragen:
- Darlehensförderung für 240 Unternehmen
- weitere private Investitionen i. H. v. 215 Millionen Euro als Hebelung der Fondsmittel
- Schaffung von 2.200 zusätzlichen Arbeitsplätzen gemeinsam mit dem Förderprogramm Thüringen-Invest
Die Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zinsgünstige Darlehen für:
- alle zu einem Vorhaben gehörenden neu anzuschaffenden betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen,
- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals) sowie für Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Umfang der Förderung:
- Maximaler Finanzierungsbetrag: 2 Millionen Euro pro Antragsteller*in und Kalenderjahr.
- Die gleichzeitige Beantragung einer 50 prozentige Haftungsfreistellung ist möglich.
Verfahrensablauf
Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank.
Grundsätzlich ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn erforderlich. Als Vorhabensbeginn gilt die Auslösung von verbindlichen Lieferungs- und Leistungsverträgen/Bestellungen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes oder des Dienstleistungssektors.
- Sie üben einen wirtschaftsnahen Freien Beruf aus.
- Sie sind Existenzgründerin beziehungsweise Existenzgründer in den genannten Branchen sowie eine natürliche Person für den Geschäftsanteilserwerb.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Vorhabensbeginn.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochennach Vollständigkeit der Unterlagen
Rechtsgrundlage
- Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 ThürLHO
- Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe (MFG)
- Haushaltsgesetz
- Verordnung der Kommission zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt - Allgemeine Gruppenfreistellungs-verordnung (AGVO)
- Verordnung über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-VO)
Anträge / Formulare
Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht.
Was sollte ich noch wissen?
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, die keine Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gemäß Artikel 1 Abs. 2-5 bzw. keine De-minimis-Beihilfen gemäß Artikel 1 Abs. 1 De-minimis-Verordnung erhalten können (dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur)
- Unternehmen des verarbeitenden Ernährungsgewerbes, sofern bei der Herstellung/Verarbeitung Produkte entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sind, Ausnahme: kleine und mittlere Unternehmen des Fleischerhandwerks,
- Unternehmen/Freie Berufe der Forstwirtschaft (NACE 02.1), des Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesens, Apotheken, Rechtsanwält*innen, Kreditinstitute und Versicherungen bzw. damit verbundene Tätigkeiten,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Randziffer 24 i.V.m. Randziffer 20 der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. gemäß Art. 2 Nr. 18 der AGVO,
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.
Unterstützende Institutionen
Beratung durch Kundencenter der Thüringer Aufbaubank.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
04.03.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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