Zuständigkeitsfinder
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Leistungsbeschreibung
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Lebenspartnerschafts–register aus. Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss die Lebenspartnerschaft in Deutschland zuvor vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Lebenspartnern, ihren Vorfahren und Abkömmlingen zu erteilen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Eine Personenstandsurkunde kann zudem beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und beide Lebenspartner seit mehr als dreißig Jahren verstorben sind.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt.
Das Standesamt stellt nach Prüfung Ihrer Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat und das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Wenn der Registereintrag bei einem Thüringer Standesamt geführt wird, können Sie sich für die Ausstellung der Urkunden auch an jedes andere Thüringer Standesamt wenden.
Voraussetzungen
Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet worden sein.
Die antragstellende Person muss einer der Lebenspartner oder ein Vorfahr oder ein Abkömmling des Lebenspartners sein. Andere Personen sind nur antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen können und beide Lebenspartner bereits seit mehr als dreißig Jahren verstorben sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
als Lebenspartner:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument)
als Vorfahr oder Abkömmling eines Lebenspartners:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument)
- Nachweis zur Antragsberechtigung
als andere Person:
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument)
- Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 10 Euro.
Im Einzelfall können weitere Gebühren wie z.B. für das Suchen des Registereintrags oder eine Übersetzungshilfe für den Gebrauch der Urkunde im EU-Ausland anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Anträge / Formulare
Diverse (Kommunalabhängig)
Urheber
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 200, Obere Standesamtsaufsicht
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
01.12.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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