Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus dem Lebenspartnerschafts–register aus. Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss die Lebenspartnerschaft in Deutschland zuvor vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Lebenspartnern, ihren Vorfahren und Abkömmlingen zu erteilen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Eine Personenstandsurkunde kann zudem beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und beide Lebenspartner seit mehr als dreißig Jahren verstorben sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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