Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

Leistungsbeschreibung

Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie

  • die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
  • Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.

Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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