Zuständigkeitsfinder
Pflanzenschutzmittel - Antrag Sachkundenachweis
Leistungsbeschreibung
Die Antragstellung zum Erhalt des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises kann für die Anwendung/die gewerbliche Beratung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und/oder für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Es gibt ein einheitliches, elektronisches System der Beantragung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises in Deutschland.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Tel.: +49 361 55068-0
Fax: +49 361 55068-140
E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Zuverlässigkeit und Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und ggf. auch Fertigkeiten, deutsche Sprachkenntnisse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung des Sachkundenachweises (Karte) ist der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und ggf. auch Fertigkeiten einzureichen. Liegt dieser Nachweis seit seiner Ausstellung mehr als drei Jahre zurück, ist zudem die Teilnahme an einer speziell anerkannten Fort- oder Weiterbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
40,00 EUR
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Beantragung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises erfolgt elektronisch.
Was sollte ich noch wissen?
Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und ggf. auch Fertigkeiten ist entweder elektronisch als *.pdf-, *.jpeg- oder *.tff-Datei mit einer Größe von max. 1 MB/Datei hochzuladen, max. drei Anlagen, oder per Post zu übermitteln. Fremdsprachigen Nachweisen muss eine beglaubigte Übersetzung beigefügt sein.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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