Zuständigkeitsfinder
Beratung zur Pflanzenschutzmittelanwendung - Anzeige Dienstleistung
Leistungsbeschreibung
Pflanzenschutzmittel sollen insbesondere angebaute Kulturpflanzen wie Getreide, Kartoffeln, Obst oder Gemüse vor Schadorganismen schützen. Die gewerbliche Beratung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss der Behörde angezeigt werden, die für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit zuständig ist.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Tel.: +49 361 55068-0
Fax: +49 361 55068-140
E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist der zuständigen Stelle im Rahmen der Beantragung eine beidseitige Kopie des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises (Karte) der Personen, die gewerblich zur Anwendung von Pflanzenschutzmittel beraten, einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Erstanzeige 15,00 EUR, Änderungsmeldung 7,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Änderungen betreffs der rechtlich geforderten Angaben sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anzeige über die Beratung Anderer zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Was sollte ich noch wissen?
Unternehmen, die gewerblich zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten, werden auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Beratung zum Pflanzenschutz kontrolliert.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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