Zuständigkeitsfinder
Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
Leistungsbeschreibung
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, haben regelmäßig, aktuell und vollständig ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auftragsbezogen nachzuweisen. Prinzipiell erfolgt dies durch die Vorlage von Einzelnachweisen bei dem öffentlichen Auftraggeber. Dies kann allerdings mit einem enormen Zeitaufwand verbunden sein. Mit Änderung der Vergabeverordnung (§ 48 Abs. 8 VgV) wurde den Industrie- und
Handelskammern die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Damit wird die bisherige Präqualifizierung (PQ) auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung im amtlichen Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird.
Im Gegensatz zur PQ-VOL muss die Eintragung ins amtliche Verzeichnis von allen öffentlichen
Auftraggebern anerkannt werden. Die Führung des amtlichen Verzeichnisses erfolgt durch den
DIHK e.V. Das Verzeichnis soll nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige umfassen. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungsfähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Zuständig für die Eintragung im amtlichen Verzeichnis in Thüringen ist die IHK Erfurt. Die
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ist die mit der IHK Erfurt vertraglich verbundene Präqualifizierungsstelle
An wen muss ich mich wenden?
IHK Erfurt, Herr Markus Heyn
Leiter des IHK-Service-Centers Weimar / öffentliche Auftragsberatung
Tel.: 03643 8854-0
E-Mail: markus.heyn@erfurt.ihk.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Präqualifizierung durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (ABST) fällt einheitlich für Erst- und Folgeanträge jeweils ein Entgelt in Höhe von 214,20 Euro an.
Die Kosten für die Eintragung ins amtliche Verzeichnis betragen 62,00 Euro gemäß der aktuellen Gebührenordnung der IHK Erfurt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt 12 Monate.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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