Anzeige für eine beabsichtigte Raumdesinfektion mit Formaldehyd

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen Raumdesinfektionen mit zugelassenen Biozidprodukten, die den Wirkstoff Formaldehyd enthalten oder aus denen Formaldehyd entwickelt wird, zur Dekontamination mikrobiell kontaminierter Räume durchführen will, muss diese beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) anzeigen.

Die gezielte Freisetzung des Wirkstoffes Formaldehyd erfolgt überwiegend auf physikalische Weise durch Verdampfen oder Vernebeln aus hochkonzentrierten Ausgangsstoffen bzw. -gemischen und erfordert besonderes Fach- und Anwendungswissen. Bitte beachten Sie: Raumdesinfektionen dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen vorbereitet und durchgeführt werden.

Dem TLV sind auch das Ausscheiden und der Wechsel von Befähigungsscheininhabern anzuzeigen.

Weiterhin ist das TLV zu unterrichten über:

  • jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei einer Raumdesinfektion zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat sowie
  • Änderungen in Verfahrensabläufen, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen beeinflussen können.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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