Zuständigkeitsfinder
Imkerei (Bienenhaltung) - Förderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Land Thüringen hat ein erhebliches Interesse daran, Imker zu unterstützen um so einen möglichst großen Bienenbestand in Thüringen zu erzielen. Dies soll durch die schwerpunktmäßige Förderung von Hobbyimkern und die Unterstützung bei der praxisbezogenen Forschung und Wissensvermittlung erreicht werden. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlustes an biologischer Vielfalt, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen und zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften geleistet werden.
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Außenstelle Stadtroda - Referat 54 (E-Mail: Bienen@tlllr.thueringen.de).
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Bienen@tlllr.thueringen.de
Voraussetzungen
Volljährige Imker mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Honigbienen in Thüringen halten
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Es wird ausschließlich die Neuanschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gefördert.
Nachwuchsimker die erstmalig mit der Bienenhaltung beginnen und einen Abschluss eines anerkannten Anfängerlehrgangs für Imker nachweisen können sowie Imkerpaten, werden vorrangig gefördert.
Die Zuwendung wird als pauschaler Betrag gemäß Anhang 1 der Richtlinie gewährt. Zur Anschaffung von Maschinen und Geräte, für die noch keine Pauschalbeträge vorliegen, sind zur Antragstellung drei Angebote pro Maschine oder Gerät vorzulegen. Je Antragsteller können Zuwendungen von mindestens 250 Euro bis höchstens 1.500 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Antragsjahr gewährt werden.
Näheres kann dem Informationsblatt zur Antragstellung für Imker, Imkerpaten und Ausbildungsbetrieben 2023 und 2024 entnommen werden.
Unterstützende Institutionen
Landesverband Thüringer Imker e.V.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
20.02.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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