Zuständigkeitsfinder
KULAP 2014 - Förderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
KULAP 2014 ist das Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege.
KULAP ist keine Einkommensbeihilfe. Die Höhe der Zuwendungen für die Einzelmaßnahmen soll den Mehraufwand bzw. den Einkommensverlust des Landwirtes für die Einhaltung von über den gesetzlichen Anforderungen liegenden, maßnahmenkonkreten Zuwendungsvoraussetzungen ausgleichen. Ein Betrieb verpflichtet sich, für die Dauer von mindestens 5 Jahren an einer Maßnahme freiwillig teilzunehmen. Gefördert werden dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienende Acker- und Grünlandmaßnahmen sowie ökologischer Landbau und die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztiere.
Die Ackermaßnahmen (A1 bis A6) sind im Einzelnen:
- Artenreiche Fruchtfolge A1
- Betrieblicher Erosionsschutz A3
- Naturbetonte Strukturelemente A4 (Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Erosionsschutzstreifen)
- Nutzung des Ackerlandes als Grünland A5
- Rotmilanschutz A6
Zu den Grünlandmaßnahmen (G1-G7) gehören:
- Artenreiches Grünland G1
- Biotopgrünland G2-G5 (Grundstufe, Erschwernisstufe, Hüteschafhaltung)
- Offenlanderhaltung G6
- Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland G7
Tiermaßnahme T- vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen
Ökologischer Landbau Ö
- Einführung /Beibehaltung Ö1 und Ö2
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für KULAP 2014 sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Formgebundener georäumlicher Antrag, der online einzureichen ist.
Zu Anträgen für bestimmte Naturschutzmaßnahmen ist zwischen Antragsteller und der für die jeweilige Fläche örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vor der Antragstellung ein Abstimmungsverfahren durchzuführen, in dessen Rahmen für jede Fläche ein Leistungsprotokoll erstellt wird.
Für die Gewährung von KULAP2014 sind auch die anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) einzuhalten. Sie beinhalten Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
KULAP2014 ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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