Eignungsprüfung zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Steuerberater/in ablegen

Leistungsbeschreibung

Als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die in den entsprechenden Staaten zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt ist, können Sie eine sogenannte Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung erhalten Sie dieselben Rechte, wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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