Zuständigkeitsfinder
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens beziehungsweise einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.
Verfahrensablauf
Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
- Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
An wen muss ich mich wenden?
Je nach Beruf, den Sie ausüben möchten, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder gegebenenfalls die berufsständischen Kammern.
Voraussetzungen
- Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
- Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises
- Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
- Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
- Zusätzlich als:
- Selbständige: Gewerbeanmeldung
- Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
- Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 – 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine formalen Rechtsbehelfe
Anträge / Formulare
- Formular: Formular für Ausstellung der EUBescheinigung der jeweils zuständigen Stelle
- OnlineVerfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, berufsständische Kammern
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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