Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Änderungen zum Rundfunkbeitrag, wie Umzug oder Namensänderung, teilen Sie bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Änderungsformular
Welche Gebühren fallen an?
Änderung: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Südwestrundfunk SWR
Fachlich freigegeben am
17.12.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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