Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Befreiung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sozialleistungen sind beispielsweise:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
Als Empfänger von Blindenhilfe oder als taubblinder Mensch können Sie ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Als schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis, zahlen Sie auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro monatlich statt 17,98 Euro.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Tel: +49 185 9995-0100 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax.: +49 185 9995-0105 (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
- Nachweis über Taubblindheit
- Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
- bedarfsweise weitere Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
Antragsverfahren und Prüfung: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn.
Voraussetzung:
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist innerhalb von 2 Monaten nachdem der Bescheid ausgestellt wurde eingereicht worden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise (Besonderheiten)
Haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,98 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
Hierfür ist ein Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.
Fachlich freigegeben durch
Südwestrundfunk SWR
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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