Handelsregister - eintragen

Leistungsbeschreibung

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist - Hinweise sind zum Beispiel eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen beziehungsweise die Beschäftigtenzahl -, so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Amtsgericht Jena - Registergericht

Postanschrift
Postfach 10 08 29
07708 Jena

Adresse
Rathenaustraße 13
07745 Jena
Telefon
03641 307-888
Fax
03641 307-880