Zuständigkeitsfinder
Unschädlichkeitszeugnis
Leistungsbeschreibung
Die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses kann unter anderem dann erfolgen, wenn die Befreiung eines Grundstücks oder Grundstücksteils von einer Belastung unschädlich für denjenigen ist, der durch diese Belastung begünstigt ist.
Bei Erteilung einer Grenzbescheinigung wird amtlich festgestellt, dass das betreffende Gebäude die Flurstücksgrenzen des beantragten Flurstücks nicht überschreitet bzw. im angegebenen Umfang über- und / oder unterschreitet.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen sind die Katasterbereiche des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zuständig, während amtliche Nachweise im Zusammenhang mit der Beurkundung von Tatbeständen am Grund und Boden auch durch die ÖbVI erteilt werden können (z. B. Grenzbescheinigung). Eine entsprechende Beratung kann jedoch sowohl durch die Katasterbereiche des TLBG als auch durch die ÖbVI erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen, Bescheinigungen und Beglaubigungen richtet sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVw-KostOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
gemäß Beratung durch die Katasterbereiche des TLBG / ÖbVI
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des TLBG.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Erfurt
Adresse
99086 Erfurt
Telefon
0361 574176-901Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch u. Donnerstag auch: 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag auch: 13:00 - 18:00 Uhr