Zuständigkeitsfinder
Wahlhelfer
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen: http://www.wahlen.thueringen.de
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Statistik und Wahlen
Besucheranschrift
Fischmarkt 1
99084 Erfurt
99084 Erfurt
Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
3, 4, 6