Zuständigkeitsfinder
Wohngeld Bewilligung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss) erhalten.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Sie erhalten dann von dort einen Bescheid.
Mitteilung von Änderungen
Veränderungen im laufenden Bewilligungszeitraum, die sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirken könnten, müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
Das ist der Fall, wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert oder erhöht oder wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt. Außerdem ist dies der Fall, wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ändert. Gleiches gilt, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen, auch wenn es ein Umzug im gleichen Haus ist
Bewilligungszeitraum und Weiterleistungsanträge
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.
Für die Weitergewährung von Wohngeld nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist ein Weiterleistungsantrag erforderlich. Dieser sollte rechtzeitig vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden. So können Sie vermeiden, dass die Wohngeldzahlung unterbrochen wird.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen für die Bewilligung und Rückforderung von Wohngeld sind jeweils im übertragenen Wirkungskreis
- die Landkreise und kreisfreien Städte,
- die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt und Saalfeld.
Voraussetzungen
Die Bewilligung von Wohngeld hängt von mehreren Voraussetzungen ab, unter anderem von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, von der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung.
Zudem dürfen Sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten oder wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformulare (Diese sind erhältlich bei den Wohngeldbehörden vor Ort oder über den Formularservice Thüringen zu finden.)
- Weitere Nachweise und Unterlagen (Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde.) Sie müssen insbesondere Nachweise zum Einkommen sowie zur Miete oder Belastung einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie Wohngeld ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Sie beabsichtigen, gegen den Bescheid der Wohngeldbehörde Widerspruch einzulegen, so müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides tun. Gleiches gilt, falls Sie gegen den Widerspruchsbescheid klagen wollen.Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Nachdem Sie einen Antrag auf Wohngeld gestellt haben, erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Wohngeldbehörde. Sehen Sie sich durch diesen Bescheid in Ihren Rechten verletzt, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Anträge / Formulare
- Die erforderlichen Formulare finden Sie auf dem Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld. Alternativ können Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde erhalten.
- Onlineverfahren möglich: Nein, derzeit noch nicht möglich.
- Schriftform erforderlich: Nein.
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des für Wohngeld zuständigen Bundesministeriums.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Wohngeld, BAföG, BerRehaG
Besucheranschrift
99084 Erfurt