Verkehrszeichen - Aufstellung beantragen (StVO)

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrs-Ordnung ist eine Rechtsverordnung. In ihr sind die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr festgelegt. Verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. das Aufstellen von Verkehrszeichen) werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet. Die Umsetzung der Anordnungen erfolgt durch den Straßenbaulastträger oder entsprechend zertifizierte Verkehrssicherungsfirmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

Besucheranschrift
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
1, 5

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Onlinedienst: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen
Verkehrsrecht: Antrag auf Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund nach § 32 StVO
Verkehrsrecht: Antrag zum Befahren von Fußgängerbereichen
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung für Handwerker und Sonstige
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Stellen Haltverbotzeichen
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen
Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Verkehrsrecht: Befreiung der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes - Tragen des Schutzhelmes
Verkehrsrecht: Information und Antrag auf Serviceparkausweis

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