Baukindergeld beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:

  • den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.

Kein Baukindergeld bekommen Sie:

  • wenn
    • alle Ihre Kinder 18 Jahre und älter sind oder
    • Ihre Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben und
    • Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
  • wenn Sie schon einmal Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen haben,
  • wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen,
  • für Ferien-/Wochenendhäuser und Ferienwohnungen,
  • wenn Ihnen das Wohneigentum übertragen wird, zum Beispiel durch
    • (vorweggenommene) Erbfolge,
    • testamentarische Verfügung oder
    • Schenkung.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen
    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern oder
    • Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, zum Beispiel
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Großeltern oder
    • Urgroßeltern.
  • wenn Sie Ihr Wohneigentum von einem Haushaltsmitglied kaufen.

Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 Euro im Jahr betragen
  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern: Die Grenze erhöht sich jeweils um EUR 15.000. Beispiel: Bei zwei Kindern darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal EUR 105.000 Euro im Jahr betragen (EUR 90.000 + EUR 15.000).

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes förderfähige Kind unter 18 Jahren: EUR 1.200 pro Jahr und
  • 10 Jahre lang.

Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie

  • ausziehen,
  • sie vermieten oder
  • verkaufen,

erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Adresse
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt

Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
Telefon
+49 30 18681-0
Fax
+49 30 18681-12926

Weitere Stellen

KfW Bankengruppe
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69 7431-0
Fax
+49 69 7431-2944