Approbation Erteilung Zahnärztin oder Zahnarzt aus Drittstaaten

Leistungsbeschreibung

Damit Sie in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Die Approbation ist notwendig, da der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten dürfen.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Die Approbation wird Ihnen von der zuständigen Stelle erteilt, wenn Ihre zahnärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft.

Sie müssen noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation erfüllen. Sie müssen z.B. gesundheitlich geeignet sein und über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen.

Wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU, dem EWR oder Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Infrastrukturförderung - Referat 500

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin - (Thüringen)

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