Strahlenschutzbeauftragte/-r: Bestellung - Anzeige

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung eines/einer Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen einer strahlenschutzrechtlichen Genehmigung muss der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich angezeigt werden.

Anzuzeigen sind ebenfalls:

  • Änderungen von Aufgaben und Befugnissen und
  • das Ausscheiden des/ der Strahlenschutzbeauftragten aus seiner/ ihrer Funktion.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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