Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

Leistungsbeschreibung

Die wichtigste Aufgabe der Ordnungsbehörde ist die Gefahrenabwehr sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Dazu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Beseitigen von gefährlichen Zuständen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und sonstigen frei zugänglichen Flächen
  • Seuchen- und Schädlingsbekämpfung (insbesondere Ratten)
  • Absichern von gefährlichen Grundstücken und sonstigen Objekten
  • Entfernen von Munitions- und Sprengstofffunden
  • sonstige Maßnahmen zur Abwehr von konkreten Gefahrensituationen in Einzelfällen
Spezielle Hinweise für Einheitsgemeinde Grammetal

Hinweise zum Abbrennen von Lagerfeuer

Lagerfeuer

Bei einem Lagerfeuer handelt es sich um eine Nutzfeuer, welches beim Lagern im Freien ohne Verwendung von Hilfsmitteln wie Grill oder Ofen, ... zum Kochen, Grillen bzw. als Wärme- und/oder Lichtquelle verwendet wird.

Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 10.06.2005:

§ 9
Abbrennen von Lagerfeuern

 (1) Lagerfeuer, andere offene Feuer und Feuer bei Veranstaltungen des örtlichen Brauchtums, wie u.a. Osterfeuer, Maifeuer, Oktoberfeuer sind nur mit Genehmigung der Ordnungsbehörde zulässig.
(2) Ein genehmigtes offenes Feuer ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut restlos abzulöschen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Grammetal - Ordnung und Sicherheit

Adresse
Schloßgasse 19
99428 Isseroda
WWW
Grammetal
Bemerkung: Hier ist das Ortsrecht der Gemeinde abrufbar.
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Hinweis:

  • Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen.

Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110

  • nur mit Terminvereinbarung

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 10:00 Uhr

Standesamt Berlstedt

Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg
Tel. 036452 / 78517 o. 78527

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag  07:30 - 10:30 Uhr
 

Verkehrsanbindung
233
Gebäudezugänge
Sonstiges

nur Objekt Schloßgasse 19 mit Rollstuhl erreichbar!

Formulare

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Antrag Lagerfeuer