Zuständigkeitsfinder
Raumordnungsverfahren
Leistungsbeschreibung
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Verfahren
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zur Überprüfung von raumbedeutsamen Vorhaben anhand der Erfordernisse der Raumordnung,
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zum Ausgleich widerstreitender Belange,
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zur frühzeitigen Offenlegung von Planungsabsichten,
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zur Vermeidung von Fehlplanungen und Kosten,
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zur Erleichterung und Beschleunigung nachfolgender Verwaltungsverfahren.
Im ROV werden alle von dem Vorhaben berührten öffentlichen Planungsträger beteiligt. Es schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung ab. Diese
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stellt fest, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
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macht Vorschläge, wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger abgestimmt werden kann.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Erfurt
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An wen muss ich mich wenden?
Das ROV kann von der dafür zuständigen oberen Behörde auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet werden.
Rechtsgrundlage
Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Abläufen und Wirkungen von ROV sind im Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) geregelt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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