Zuständigkeitsfinder
Dorferneuerung und -entwicklung
Leistungsbeschreibung
Das Förderprogramm "Dorferneuerung und -entwicklung" ist ein Teil der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sowie des Entwicklungsprogramms für die Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen.
Was wird gefördert?
- Aufwendungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung
- Vorhaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- Pläne zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung.
Die zuständige oberste Landesbehörde der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind zu stellen beim örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung:
- für Fördermaßnahmen bis zum 15. Januar für das laufende Jahr mittels formgebundener Antragsunterlagen und
- zur Anerkennung als Förderschwerpunkt bis zum 31.05. für das Folgejahr mittels formlosem Antrag
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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