Sonn- und Feiertagsbeschäftigung: Ausnahmebewilligung (Durchführung von Haus- und Ordermessen, Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handelsgewerbe)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Arbeitgeber an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmer im Handelsgewerbe zur Durchführung einer Haus- oder Ordermesse beschäftigen wollen, an denen besondere Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, benötigen Sie eine Ausnahmebewilligung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Telefon
0361 57-3814800
Fax
0361 57-3814890
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2a Arbeitszeitgesetz (ArbZG)