Zuständigkeitsfinder
Zweitwohnung / Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Hierzu ist gesetzlich geregelt, dass Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo sich der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen befindet.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) der Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft in die Sie gezogen sind.
Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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