Handels- und Vermittlungsgeschäfte im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargoländern Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten sowie der Abschluss von Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bestimmten Güterlieferungen, die für ABC-Waffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargoländern bestimmt sind oder sein können, darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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