Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen

Leistungsbeschreibung

In jedem Land wird bei der zuständigen Landesbehörde eine Schiedsstelle nach dem SGB XII und dem SGB VIII gebildet. Die Schiedsstelle kann zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe von den Verhandlungsparteien angerufen werden. Durch die Schiedsstellenverfahren soll eine zügige Konfliktlösung ermöglicht werden.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, über Streit- und Konfliktfälle in Bezug auf

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung),
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarungen) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

auf Antrag einer Partei unverzüglich zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsweg zu den Gerichten gegeben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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