Zuständigkeitsfinder
Sprengstoff: Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Elektronische Antragstellung
Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL). Dieser kostenfreie Dienst des Freistaats Thüringen stellt die notwendigen Antragsdokumente für die hier ausgewählte Verwaltungsleistung auf einem virtuellen Schreibtisch bereit. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen bei der Antragstellung. Fragen können Sie direkt an die zuständigen Behördenmitarbeiter richten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubniserteilung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der gewerblichen Tätigkeit
- Bescheinigung über Unbedenklichkeit
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der eigenen Fachkunde oder Benennung eines Fachkundigen mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Erlaubnis ist kostenpflichtig. Eine Erlaubnis einschließlich dem ausgefertigten Dokument kostet 150 Euro. Die Kosten für das Einholen von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sind zusätzlich zu übernehmen und bewegen sich im Rahmen von 30 Euro bis 250 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das Sprengstoffgesetz fallenden Tätigkeit zu stellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes
- Beiblatt A ( beim Umgang mit Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen einschließlich Fundmunition)
Was sollte ich noch wissen?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Es gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der auszuführenden Tätigkeiten bzw. des gewerblichen Unternehmenszwecks.
Bei Notwendigkeit ist Beiblatt A auszufüllen.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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