Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilungspflicht

Leistungsbeschreibung

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Eine Firma vergibt Heimarbeit, wenn sie Personen beschäftigt, welche das Heimarbeitsgesetz als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende umschreibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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