Zuständigkeitsfinder
Güterkraft- und Personenverkehr: Werkstattkarte (digitaler Fahrtenschreiber) - Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannte oder beauftragte Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller benötigen für ihre Fachkräfte (Installateur) Werkstattkarten, um den vorschriftsmäßigen Einbau, die Einstellung und Wartung des digitalen EG-Fahrtenschreibers vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich direkt an die nebenstehend benannte zuständige Stelle des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die verantwortliche Fachkraft (Installateur):
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Arbeitsvertrages oder Bestätigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Schulungsnachweis nach StVZO Anlage XVIIId (zu § 57b Absatz 3 und 4)
Für das Unternehmen (Werkstatt):
- Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- aktuelle Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung
- bei Ersatzbestellung die zu erneuernde Karte, die Verlusterklärung bzw. die Diebstahlsanzeige
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung einer Unternehmenskarte ist kostenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungskosten bestimmt sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Erneuerung der Werkstattkarte darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit der Werkstattkarte gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte zur Verwendung mit dem digitalen EG-Fahrtenschreiber nach Verordnung (EU) Nr. 165/2014, einschließlich der Erklärung nach § 7 Abs. 2 Ziffer 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) zur Vorlage bei der ausgebenden Stelle für Werkstattkarten
Was sollte ich noch wissen?
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt ein Jahr. Der Schulungsnachweis nach StVZO Anlage XVIIId (zu § 57b Absatz 3 und 4) und die Anerkennung der Werkstatt dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
07.06.2016
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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