Güterkraft- und Personenverkehr: Werkstattkarte (digitaler Fahrtenschreiber) - Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) anerkannte oder beauftragte Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller benötigen für ihre Fachkräfte (Installateur) Werkstattkarten, um den vorschriftsmäßigen Einbau, die Einstellung und Wartung des digitalen EG-Fahrtenschreibers vorzunehmen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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