Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Diätassistent oder Diätassistentin ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als Diätassistent oder Diätassistentin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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