Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen

Leistungsbeschreibung

Vereidigte Buchprüferinnen/Buchprüfer müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte Buchprüferin/vereidigter Buchprüfer bestanden haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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