Gefährliche Abfälle Erlaubnis für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen wollen, zum Beispiel als Sammler, Beförderer, Händler und Makler, dann müssen Sie die Erlaubnis für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen.

Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit (zum Beispiel als wirtschaftliches Unternehmen, Entsorgungsfachbetrieb, EMAS-Betrieb), reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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