Versicherungsberater - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.

Versicherungsberater benötigen

  • eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 2 GewO und
  • haben sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

Die Erlaubnis erteilt die zuständige IHK. Sie führt auch das Vermittlerregister.
Darüber hinaus ist beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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