Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure

Leistungsbeschreibung

Der gesetzlich geschützte Titel “Beratender Ingenieur” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Als mittelständisch geprägte Freiberufler sind Beratende Ingenieure dem Gemeinwohl verpflichtet und üben die Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Sie sind frei von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen. Dies garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Als unabhängige Planerinnen und Planer, spezialisierte Gutachterinnen und Gutachter oder analysierende Expertinnen und Experten verpflichten sich Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten. Ihren Beruf üben sie unter Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse aus. Sie unterliegen der Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten konsequent aus, ebenso wie berufswidrige Handlungen durch stark anpreisende Werbung.

Der Ingenieurkammer Thüringen obliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die zentrale Aufgabe, neben der Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure und des Ansehens des Berufsstandes, zugleich, die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.

Nur derjenige darf die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen, der in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist.

Durch die Eintragung wird zugleich dokumentiert, dass die eingetragene Person die nach gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation und Unabhängigkeit besitzt und dem Berufsrecht der Beratenden Ingenieure sowie der Kontrolle durch die Ingenieurkammer Thüringen unterliegt. Damit besteht ein besonderer Schutz der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur, der über die vorgegebenen Schutzmaßstäbe der Berufsbezeichnung Ingenieur hinausgeht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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