Güterkraftverkehrsbetrieb: Genehmigung - Fachkundebescheinigung ausstellen

Leistungsbeschreibung

Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt? Hierfür benötigen Sie eine Erlaubnis - Güterkraftverkehrserlaubnis bzw. eine Lizenz (Gemeinschaftslizenz oder EU-Genehmigung).

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Der Unternehmer oder der Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Können Sie oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung durch eine mindestens 10jährige ununterbrochene (4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, dann kann Ihnen die zuständige Stelle eine entsprechende Fachkundebescheinigung ausstellen.

Der zuständigen Stelle müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, die die Tätigkeit belegen. Hierzu eignen sich z. B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen. Die zuständige Stelle kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen.

Die fachliche Eignung kann alternativ durch eine Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.

Außerdem können Sie die fachliche Eignung auch durch eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung (z.B. zum Speditionskaufmann) nachweisen, soweit die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 bereits abgeschlossen oder begonnen wurde.
In diesem Fall müssen Sie ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorlegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.