Zuständigkeitsfinder
Bodenrichtwertkarte - Auszug/Auskunft
Leistungsbeschreibung
Zur Unterstützung der Transparenz des Grundstücksmarktes beschließen die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte alle zwei Jahre Bodenrichtwerte und veröffentlichen diese u. a. im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) zur Ansicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, wie z. B. Bauleitpläne, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Eine sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) kann von Jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei via der vom TLBG angebotenen Anwendung BORIS-TH (siehe Link) erstellt werden. Falls eine amtliche, kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, so kann diese auf Antrag bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen, dies ist auch online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) möglich.
Teaser
Bodenrichtwertinformation Bodenrichtwertauskunft Bodenrichtwertübersicht Bodenrichtwert BORIS-TH
Elektronische Antragstellung
Eine elektronische Antragstellung für eine kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft ist über nachfolgenden Link möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte (beginnend ab dem Stichtag 31.12.2008) einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für Jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden durch die zuständigen Stellen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt. Der Antrag kann online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) oder aus der Anwendung BORIS-TH heraus an die zuständige Stelle gestellt werden.
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für Jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt, hierfür werden Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGaa) - Gegenstand: Bodenrichtwerte - in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Der Antrag kann online (siehe Link unter Elektronische Antragstellung) oder aus der Anwendung BORIS-TH heraus an die zuständige Stelle gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Nutzungsbedingungen BORIS-TH (Stand: 27.07.2017) :
Für die im Geoclient Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) kostenpflichtig oder kostenfrei abrufbaren Produkte und Informationen gilt die Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" (dl-de/by-2-0). Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/by-2-0 einsehen. Die angebotenen Daten und Dienste können gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 unter Angabe der Quelle © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH [Jahr] genutzt werden. Zusätzlich ist die Internetadresse www.bodenrichtwerte-th.de mit anzugeben.
Beispiel-Quellenvermerk:
© Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte TH 2017, www.bodenrichtwerte-th.de -> Die Nichtbeachtung dieser Nutzungsbedingungen wird nach dem Urheberrechtsgesetz verfolgt.
Widerrufsrecht:
Die im Onlineverfahren bestellten Bodenrichtwertauskünfte gelten als Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ein Widerrufs- und Rückgaberecht wird in diesen Fällen nicht gewährt.
Speicherung von Kundendaten:
Die Kontaktinformationen des Antragstellers für eine Bodenrichtwertauskunft dürfen elektronisch gespeichert und in Übereinstimmung mit dem Thüringer Datenschutzgesetz vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 276) verarbeitet werden. Bei Telediensten gilt das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) in der jeweils geltenden Fassung.
Anträge / Formulare
Eine elektronische Antragstellung für eine kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft ist über nachfolgenden Link möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der
Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Fachlich freigegeben durch
TLBG
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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