Zuständigkeitsfinder
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Leistungsbeschreibung
Die Bauaufsichtsbehörde benötigt ggf. einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag zur Beurteilung, ob ein geplantes Bauvorhaben in Bezug auf die vorhandenen bzw. geplanten Flurstücksgrenzen, Gebäude und anderen baulichen Anlagen und Objekte so errichtet werden kann, dass die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Der Amtliche Lageplan besteht aus einem darstellenden (zeichnerischen) Teil und aus einem beschreibenden (erläuternden) Teil. Der darstellende Teil ist auf Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte aufzustellen und wird ggf. durch örtliche Vermessungsergebnisse ergänzt. Der beschreibende Teil umfasst u. a. Auszüge aus dem amtlichen Liegenschaftsbuch mit Angaben zum Grundbuchblatt, zu den Eigentümern und Erbbauberechtigten und Angaben zu den Flurstücken für das Baugrundstück sowie den unmittelbar benachbarten Flurstücken.
An wen muss ich mich wenden?
Amtliche Lagepläne für private Antragsteller werden durch die in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) erstellt, welche Sie hierzu beraten. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Welche Unterlagen werden benötigt?
-> gemäß Beratung durch die ÖbV
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erstellung Amtlicher Lagepläne richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
-> gemäß Beratung durch die ÖbV
Urheber
TLBG
Fachlich freigegeben durch
TLBG - R 2.2
Fachlich freigegeben am
07.09.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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