Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen

Leistungsbeschreibung

Allgemeines zur Erläuterung:

Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird von den Katasterbereichen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher und Liegenschaftskarten in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen. Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters und enthält u. a.:

- > Grenzen und Bezeichnung (Nummer) der Flurstücke,

- > Gebäude einschließlich der Hausnummern,

- > Tatsächliche Nutzungsarten des Bodens,

- > ausgewählte topographische Informationen,

- > Verwaltungsgrenzen (u. a. Gemarkungs- und Gemeindegrenzen),

- > Straßennamen.

Wenn eine graphische und maßstäbliche Darstellung eines Flurstücks benötigt wird (z. B. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde, im Rahmen der Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder allgemein für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich), muss ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) erstellt werden. Dieser Auszug kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung Thüringen Viewer (siehe Link) erstellt werden. Er stellt jedoch keinen amtlichen Auszug im Sinne des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) in der jeweils geltenden Fassung dar, so dass eine rechtsverbindliche Auskunft daraus nicht abgeleitet werden kann. Falls ein amtlicher, kostenpflichtiger Auszug benötigt wird, so kann dieser auf Antrag sowohl digital (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") als auch analog bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen.

Nachfolgend ist neben dem Link zum Thüringen Viewer auch ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.

Link zu Thüringen ViewerLink Video zur Anwendung Thüringen Viewer

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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