Zuständigkeitsfinder
Zerlegungsvermessung
Leistungsbeschreibung
Die Zerlegungsvermessung (Zerlegung) ist ein katastertechnischer Vorgang (Liegenschaftsvermessung) zur Bildung mehrerer Flurstücke aus einem Flurstück. Sie ist eine Voraussetzung zur grundbuchrechtlichen Teilung eines Grundstücks.
Weitere Informationen über Zerlegungen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformationdes (TLBG) zu finden, siehe Link:
Teaser
Zerlegung (Teilung) eines Flurstückes (Grundstückes)
An wen muss ich mich wenden?
Zerlegungsvermessungen für private Antragsteller werden durch die für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Unter Zuständige Stelle ist ein Link zur ortsbezogenen ÖbVI-Suche enthalten.
Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG erteilt werden.
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Durchführung einer Zerlegungsvermessung richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Vermessungsleistungen - in der jeweils gültigen Fassung.
Was sollte ich noch wissen?
Im Gegensatz zur Zerlegung können durch eine Verschmelzung mehrere unmittelbar benachbarte Flurstücke, die wirtschaftlich und eigentumsrechtlich eine Einheit bilden, zu einem Flurstück zusammengefasst werden. Der Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken ist beim zuständigen Katasterbereich des TLBG oder einem ÖbVI zu stellen, die Leistung ist kostenfrei.
Fachlich freigegeben durch
TLBG
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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