Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

Was kann getan werden?

Informieren
  • Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
  • Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
  • MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
  • Internet (https://hnz.thueringen.de/hw2.0/)
  • Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
Reagieren
  • betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
  • betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
  • Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
  • weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
  • Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
  • Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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