Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus der DDR

Leistungsbeschreibung

Absolventen, die über einen Abschluss einer Hoch-, Fach- oder Ingenieurschule bzw. einen Abschluss einer kirchlichen Bildungseinrichtung der ehemaligen DDR verfügen, die ihren Sitz auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen hatte oder hat, können - soweit der Abschluss bis zum 31.12.1994 erworben wurde - die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses im Sinne des Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag und ggf. die auf der Feststellung basierende Nachdiplomierung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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