Zuständigkeitsfinder
Deponien
Leistungsbeschreibung
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen in der Regel vorbehandelte Abfälle oberirdisch zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen dürfen seit 01. Juni 2005 nur nach thermischer oder mechanisch-biologischer Behandlung auf oberirdischen Deponien abgelagert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Überwachung von oberirdischen Deponien ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
Die Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb, sowie Anordnungen für Stilllegung und die Nachsorge von oberirdischen Deponien werden ebenfalls vom TLUBN erteilt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
19.05.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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