Zuständigkeitsfinder
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Leistungsbeschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen. Wenn der Antrag genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Beratungshilfe wird durch die Rechtsantragstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts gewährt. Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Diese Antragsbearbeitung durch das Amtsgericht ist kostenlos, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden zehn Euro verlangen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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