Zuständigkeitsfinder
Bauvoranfrage
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große kreisangehörige Stadt u.a.).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Im Einzelfall kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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